Hermannstädter F r i e d h o f


Historische Entwicklung

Der Hermannstädter Friedhof ist 1906 als Kommunalfriedhof mit einzelnen konfessionellen
Bereichen der Nutzung übergeben worden. Hauptbereiche waren der evangelische und der katholische Teil, römisch, wie griechisch, in kleinerem Ausmaß der reformierte und jüdische Teil. Hinzu kam nur ein kleiner orthodoxer Bereich, da die alten orthodoxen Stadtfriedhöfe um die Kirchen noch in Benutzung waren.
Der Status „Kommunalfriedhof“ bedeutet jedoch, dass die implizierten Kirchengemeinden nie Eigentümer „ihres“ Friedhofs waren und dementsprechend kein Bestimmungsrecht darüber hatten.
Diese Situation besteht bis heute fort, und die Evangelische Kirchengemeinde Hermannstadt steht
damit einmalig in der gesamten Landeskirche da.
Nach dem Krieg wurde der Friedhof ausgeweitet. Es kam ein neuer evangelische Teil hinzu (jenseits der Hecke hinter den Gruüften), ein neuer Heldenfriedhof und Teile zu beiden Seiten des historischen Bereichs für die inzwischen orthodoxe Mehrheitsbevölkerung.
Die ehemals evangelische Kapelle wurde nun auch von den orthodoxen Gläubigen mitbenutzt. Anfang der Neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wechselte die evangelische Gemeinde in die katholische Kapelle auf der rechten Seite über.

Die konfessionellen Bereiche sind nach Abteilungen mit Buchstaben gekennzeichnet:

– A der evangelische Teil , Gräber von A-01 bis A-71 (Felder von 01-71)
– A der neue evangelische gemischte Teil A100 bis A-214
– B der katholische Teil
– C der griechisch-katholische Teil
– D der orthodoxe Teil
– E der reformierte Teil
– F der jüdische Teil
– G die verschiedenen Sektengräber

Aktueller Zustand

Nach 1989 änderte sich die Situation des evangelischen Teils jedoch zusehends. Bedingt durch den radikalen Schwund der evangelischen Hermannstädter Bevölkerung und aus Platzmangel entschied die Friedhofsverwaltung Grabstellen auch an Anderskonfessionelle zu vergeben. Da dieser Entscheidung gesetzlich nichts entgegenzuhalten war, sind auf dem historischen evangelischen Teil viele Gräber entstanden, deren Bauweise nicht mehr unserer Tradition entsprechen und sich nicht mehr in das Gesamtbild unseres Friedhofes eingliedern.
Erst Ende der Neunziger Jahre wurde zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung eine mündliche Vereinbarung getroffen, dass die Kirchengemeinde den
neu zu verpachtenden Standort einer neuen Grabstelle bestimmen darf, mit der Vorgabe sich an bestimmte der mehrheitlichen Bauweisen des historischen Friedhofsteils zu halten.(die jedoch gesetzlich nicht bindend sind !) Somit sind die Mehrheit der orthodoxen Gräber auf der evangelischen Seite bereits 80 cm hoch, wie es bei den Orthodoxen üblich ist – trotz Vorgabe von der Kirchengemeinde höchstens 30 cm Höhe zu erreichen.
Die Pflegearbeiten sollten von der Friedhofsverwaltung organisiert werden. Trotzdem war der Zustand des evangelischen Teils nach der mehrheitlich ausgewanderten Hermannstädter Deutschen
nicht zumutbar. Somit hatte die Kirchengemeinde die Pflege in Verantwortung genommen.
Nach mehreren Scheitern mit verschiedenen Mähergruppen und einem Angestellten Mäher der Flächen zwischen den Gräbern hat nun die Kirchengemeinde einem Pfleger diese Aufgabe vergeben, der nach konkret geleistetem Arbeitspensum bezahlt wird.
Auch hat Pfarrer Hans Georg Junesch, Friedhofsbeauftragter, oft im Herbst mit Schülern Reinigungsarbeiten vorgenommen, neue Baumpflanzungen veranlasst etc. Die Kirchengemeinde ist bestrebt dem historischen evangelischen Friedhof in seiner Gesamtheit einen parkähnlichen Charakter zu verleihen.
In den Jahren 2009 und 2010 haben wir von der Heimatgemeinschaft die wichtige Aktion einer Fotodokumentation durch Erfassen aller deutschen Gräber, egal welcher Konfession, vorgenommen. Die Bilder wurden im Gundelsheimer Archiv eingelagert und den evangelischen
wie auch den katholischen Teil den jeweiligen Kirchengemeinden zukommen lassen.
Die Friedhofsverwaltung erhebt eine sogenannte jährliche Grabtaxe für alle Bereiche des Kommunalfriedhofs. Für die im Ausland lebenden Hermannstädter hat die Heimatgemeinschaft die Aufgabe übernommen, diese einzusammeln und an die Kirchengemeinde, begleitet von den
genauen Grab-Listen, weiterzuleiten. Dadurch wurde uns mündlich versichert, dass diese bestimmten Grabstellen, solange die Taxe entrichtet wird, erhalten bleiben. Für eine individuelle Grabpflege haben wir auch eine Pflegerin, die rund um die Gräber reinigt und zu den kirchlichen Feiertagen einen bescheidenen Blumenschmuck aufs Grab legt.
Wird jedoch ein Grab auf einen anderen Pächter (oder Verwandten) umgeschrieben oder neu gepachtet, muss ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden, der ganze Pachtzins bezahlt werden. Nach den neuen Bestimmungen von 1983 beläuft sich die Pacht nur noch begrenzt auf 25 Jahre. Es können aber auch kürzere Laufzeiten vereinbart werden. Dieses ist jedoch nur direkt bei der Friedhofsverwaltung, die sich links vom Eingang zum Kommunalfriedhof befindet,, möglich.

Die Grabtaxe beträgt z.Z.(2018) 10 Euro und die Sonderpflege zusätzlich 15 Euro pro Grab und Jahr.

Das Bankkonto der Heimatgemeinschaft für die Grabgebühren lautet:
IBAN DE65600907000651900018 bei der Südwestbank Heilbronn


Stand November 2018

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